1. Allgemeines


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen (nach folgend auch «Vertragspartner» genannt) und uns, dem Reiseveranstalter, nämlich der:
EF Education (Deutschland) GmbH Markgrafenstraße 58 10117 Berlin

2. Buchung der Reise

Mit Ihrer Anmeldung über Ihr Reisebüro bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung der Reise wird erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer bzw. dem von Ihnen eingeschalteten Reisebüro schriftlich bestätigt (per Post oder Fax) worden ist. Eine durch Computerreservierungssystem, per E-Mail oder im Reisebüro erstellte Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt die Reisebestätigung durch uns nicht. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung den Sicherungsschein und ggf. eine Rechnung über eine Reiserücktrittsversicherung. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt über Reisebüroinkasso ca. 4 Wochen vor Reiseantritt. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie nach der Mahnung mit Fristsetzung nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Wir können als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen (s. 3. Rücktritt) verlangen. Informationen über Reisepreisermäßigungen (z. B. Geschwisterrabatt) erhalten Sie auf Anfrage.

3. Leistungen, Preis

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsabschluss können wir eine Änderung der Prospektangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Im Kurspreis enthalten:

Reise: Alle Fahrtkosten vom deutschen Abfahrtsort zum Kursort und zurück, einschl. der erforderlichen Transfers.

Unterkunft: Bei Privatunterkunft mit Vollverpflegung; im Global Village, Internat oder College mit Halb- oder Vollpension (siehe Kursortseiten). Auf Wunsch als einzige(r) Deutschsprachige(r) in der Privatunterkunft in England, Irland, Malta, Frankreich, USA, Kanada und Australien (Zuschlag von 45 Euro/Woche). Informationen über den max. Altersunterschied von Schülern, die ein Zimmer teilen, Verfügbarkeit von Telefon und Waschmöglichkeiten in der Unterkunft erhalten Sie auf Anfrage. Die Adresse der Privatunterkunft erhalten Sie rechtzeitig vor Abreise. In einigen Kursorten bieten wir verschiedene Ferienanlagen oder Colleges an (z. B. Malta, Brighton, Oxford oder London). Es kann keine Reservierung für eine bestimmte Ferienanlage oder College vorgenommen werden.

Unterricht: Entsprechend der gewünschten Kursart auf den Seiten 6 bis 7 bzw. der Kursortbeschreibung. Eine Unterrichtslektion dauert 40 Minuten. An offiziellen Landesfeiertagen sowie am An- und Abreisetag findet kein Unterricht statt und kann auch nicht kompensiert werden. Englishtown.com ist die weltweit größte Online-Sprachschule mit mehr als 10 Millionen Nutzern. Wir schenken Dir einen kostenlosen, 3-monatigen Online-Englischkurs zur Vor- und Nachbereitung Deiner Sprachreise. Dieser kann von Deiner ganzen Familie genutzt werden.

Freizeit: Freizeitgestaltung und -betreuung siehe Kursortbeschreibungen. Bei Oster-, Pfingst- und Herbstkursen sowie 14-tägigen Kursen wird das auf den Kursortseiten beschriebene Freizeitprogramm gekürzt (z. B. nur ein Ganztagesausflug). In Malta stellen wir ein spezielles Abendprogramm für unsere Schüler unter 16 Jahren zusammen.

Betreuung, Flüge: Während der gesamten Reise durch Reiseleiter (max. 50 Schüler pro Kursleiter), am Kursort durch Lehrer und Freizeitleiter (außer in der privaten Freizeit oder bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln). Keine Flugbegleitung bei Gruppen mit weniger als 10 Teilnehmern pro Abfahrtsort. Die Information, welche Sprachen unsere Kursleiter vor Ort sprechen, erhalten Sie auf Anfrage. Sollten Abflüge ab bestimmten Flughäfen nicht möglich sein, werden die Teilnehmer per Rail & Fly zum entsprechenden Flughafen gebracht. Bei den Flugtagen kann es zu Abweichungen von bis zu 2 Tagen zu den im Katalog veröffentlichten Reiseterminen kommen. Diese werden unverzüglich mitgeteilt. Schüler dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten alleine den Kursort (generell nicht möglich in den USA und Australien) verlassen. Gemäß einer EU-Verordnung sind wir verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, müssen wir den Kunden über den Wechsel informieren. Wir müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die “Black List” ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.

Unterrichtsmaterial: Unsere Lehrbücher sind im Kurspreis inbegriffen.

Sonstiges: Alle Schüler erhalten ein Reisehandbuch, die Mitgliedskarte, Kursmaterialien, Kursortinformationen, eine Tasche sowie eine Teilnahmebestätigung.

Im Kurspreis nicht enthalten: Reise- und Rücktrittskostenversicherung, Taschengeld (Empfehlung über die Höhe des Taschengeldes erhalten Sie auf Anfrage), Verpflegung während An- und Abreise, Fahrtkosten am Kursort.

Reiserücktrittskostenversicherung: Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese tritt in Kraft, wenn die Sprachreise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann. Die Prämie beträgt 39 Euro für einen Kurspreis bis 2500 Euro und 69 Euro für einen Kurspreis ab 2500 Euro. Die Versicherung muss mit der Anmeldung abgeschlossen werden, spätestens jedoch 2 Wochen danach. Bei Rücktritt im Krankheitsfall werden alle Zahlungen mit Ausnahme der Prämie zurückerstattet (siehe auch S. 49).

ERIKA-Versicherung: Reisende außerhalb Europas müssen eine Auslandskrankenversicherung abschließen und nachweisen können. Teilnehmer können über uns ein Auslandsreiseversicherungspaket bei der ERIKA-Versicherung abschließen. Die Prämie beträgt in Europa 19 Euro / Woche, in allen anderen Ländern 27 Euro / Woche (siehe auch S. 49).

4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Umbuchung

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, uns den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung von uns berücksichtigt. Die Rücktrittspauschalen betragen, bezogen auf den Reisepreis und den einzelnen Reisenden: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%, ab 29. Tag vor Reisebeginn 35%, ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 50% und am Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichterscheinen 75%. Dies beeinträchtigt nicht Ihr Recht nachzuweisen, dass uns keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Werden nach Vertragsabschluss Änderungen vorgenommen, verlangen wir eine Umbuchungsgebühr von 25 Euro.

5. Rücktritt durch Uns / Mindestteilnehmer / Ausschluss aus dem Programm

Die Durchführung aller im Prospekt angeführten Leistungen hängt von einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Schülern ab. Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen dieser Zahl die Reise/den Kurs abzusagen, soweit wir in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben haben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der allgemeinen Leistungsbeschreibung verwiesen haben. Wir werden Sie schnellstmöglich, spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt benachrichtigen. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Ein Alternativangebot wird in jedem Fall unterbreitet. Wir sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn schwere Vertragsverstöße vorliegen. Hierzu gehören insbesondere erhebliche Verstöße gegen die “EF Regeln” (siehe Reisehandbuch oder vorab erhältlich auf Anfrage). Die Schwere des Verstoßes entscheidet darüber, ob wir zunächst eine Abmahnung erteilen wird oder den Vertrag sofort kündigt. Im Falle einer Kündigung werden wir die sofortige Rückreise des Teilnehmers veranlassen. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grunde durch uns behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Den Wert eventuell ersparter Aufwendungen werden wir jedoch anrechnen. Zusätzlich entstehende Kosten aufgrund vorzeitiger Rückkehr nach Deutschland werden von uns nicht übernommen.

6. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt

"§651j BGB: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz (1) gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 S.1 und 2, Abs. 4 S.1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zu Last."

7. Preisänderungen

Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: - Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. - Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber uns erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. - Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. - Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. - Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wie den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch uns über die Preiserhöhung gegenüber uns geltend zu machen.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Für Bürger aus EU-Ländern ist für Destinationen innerhalb der EU ein gültiger Personalausweis erforderlich (für Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre ein Kinderausweis mit Foto). Für deutsche Staatsbürger ist für den Aufenthalt in den USA und Kanada bis zu 90 Tagen ein 6 Monate über den Aufenthalt hinweg gültiger maschinenlesbarer Reisepass notwendig. Pass- und Visabestimmungen für Australien erhalten Sie auf Anfrage. Visapflichtige Reisende sind für die Beschaffung ihres Visums selbst verantwortlich. Wir gewähren keine Erstattung bei fehlenden oder falschen Dokumenten bei An- oder Abreise. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, Allergien o. ä., die die Platzierung in einer Privatunterkunft oder die Teilnahme an Veranstaltungen oder dem Sportprogramm einschränken, müssen uns bei Anmeldung mitgeteilt werden. Für Reisen nach USA ist eine separate Bewerbung online auszufüllen.

9. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Reisenden; Ausschlussfrist; Verjährung

Beim Auftreten eines Mangels der Reise muss der Teilnehmer den Kursleiter oder ein EF Büro umgehend unterrichten, andernfalls kann dies bei schuldhaftem Unterlassen zur Folge haben, dass Ansprüche wegen dieses Mangels ausgeschlossen sind. Vor einer Kündigung des Reisevertrages wegen eines Mangels muss der Teilnehmer uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Die Rechtsfolgen der Kündigung richten sich nach § 651e (3) und (4) BGB. § 651j BGB bleibt unberührt. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns in Deutschland geltend machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß dieser Ziffer am Ende. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckschäden und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von uns anzuzeigen.

10. Haftung

Die vertragliche Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder b) wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. c) Die deliktische Haftung von uns für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

Veranstalter der Sprachreisen sind

a) für Reiseziele außerhalb der EU: EF Education First Ltd., Haldenstr. 4, 6006 Luzern, Schweiz (Reg. Nr. CH 100.3.018.720-3), Geschäftsführer: Alberto Raedelli,Pierre Peyer.
b) für Reiseziele innerhalb der EU: EF International Language Schools B.V., De Boelelaan 7, 1083 HJ Amsterdam, Niederlande (Reg. Nr. 33267461), Geschäftsführer: Anders Ljungdahl, Alberto Raedelli.

EF Education (Deutschland) GmbH ist Vertreter der Veranstalter und haftet gegenüber dem Kursteilnehmer bzw. seinen Erziehungsberechtigten neben den Veranstaltern gemäß dem deutschen Reisevertragsrecht in vollem Umfang.
EF Education (Deutschland) GmbH, Markgrafenstraße 58, 10117 Berlin HRB 67316; Geschäftsführer: Martina Stuppy, Joakim Banestig.